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Technischer Versicherungsbeginn 01.07. in der Motorradversicherung

Als technischen Versicherungsbeginn bezeichnet man den im Versicherungsschein als Beginn des Versicherungsschutzes angegebenen Zeitpunkt.

Unser Tipp:

Der technische Versicherungsbeginn 01.07. hilft Ihnen unter folgenden Voraussetzungen bei Ihrer Motorradversicherung Beiträge zu sparen:

  • Sie sind Fahranfänger und müssen mit SF 0 ( 100% ) Ihren Versicherungsvertrag beginnen und die Zulassung Ihres Fahrzeugs erfolgt nach dem 01.07. des Jahres.
  • Sie sind Fahranfänger und müssen mit SF 1/2 ( 70% ) -Führerscheinregelung- Ihren Versicherungsvertrag beginnen und die Zulassung Ihres Fahrzeugs erfolgt nach dem 01.07. des Jahres.
  • Ihr Fahrzeug wird nach längerer Zeit, z.B. 18 Monate, wieder von Ihnen angemeldet
    ( Ruheversicherung ) und die Anmeldung erfolgt nach dem 01.07. des Jahres.
  • Sie haben Ihr Fahrzeug vor einiger Zeit, z.B. 8 Monate, verkauft und wollen nach dem 01.07. des Jahres wieder ein neues Fahrzeug zulassen.
  • Sie haben Ihr 2. Fahrzeug vor einiger Zeit, z.B. 10 Monate, verkauft und wollen nach dem 01.07. des Jahres wieder ein neues Fahrzeug zulassen.

 

Beispiel:

Ein Fahranfänger SF 0 ( 100% ) meldete sein Fahrzeug am 01.09.2012 bei der Zulassungsstelle an. Die Hauptfälligkeit seines Versicherungsvertrages ist der 01.01.2013. Da sein Fahrzeug noch nicht 6 Monate bis zur Hauptfälligkeit angemeldet war und der Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsbeginn zum 23.08.2012 abgeschlossen wurde, erfolgt die Einstufung in SF 1/2 ( 70% ) erst zum 01.01.2014.

Wäre hier der technische Versicherungsbeginn auf den 01.07.2012 mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart worden, würde zum 01.01.2013 die Einstufung in SF 1/2 ( 70%) erfolgen!

Beitrags-Beispiel ohne technischen Versicherungsbeginn 01.07.

Versicherungsbeitrag vom 01.09.2012 - 31.12.2012 €    400,00           Einstufung:  SF 0 -   100%

Versicherungsbeitrag vom 01.01.2013 - 31.12.2013 € 1.200,00           Einstufung:  SF 0 -   100%

Versicherungsbeitrag vom 01.01.2014 - 31.12.2014 €    840,00           Einstufung:  SF 1/2 - 70%

Gesamt Versicherungsbeitrag € 2.440,00

Beitrags-Beispiel mit technischen Versicherungsbeginn 01.07.

Versicherungsbeitrag vom 01.07.2012 - 31.12.2012 €    600,00           Einstufung:  SF 0 -   100%

Versicherungsbeitrag vom 01.01.2013 - 31.12.2013 €    840,00           Einstufung:  SF 1/2 - 70%

Versicherungsbeitrag vom 01.01.2014 - 31.12.2014 €    780,00           Einstufung:  SF 1  -    65%

Gesamt Versicherungsbeitrag € 2.220,00

Fazit:

Die Beitrags-Ersparnis mit dem technischen Versicherungsbeginn 01.07. beträgt € 220,00!!
Dumme Fragen gibt es nicht. Sie sehen, es gibt viele Möglichkeiten Beiträge zu sparen. Wir informieren Sie gerne persönlich.

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