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Baufinanzierungslexikon online Baufinanzierung

Das Baufinanzierungslexikon als stützende Hilfe für den aktuellen online Hypothekenvergleich von Ihre Makler 24.

In der heutigen Zeit kann man sich gar nicht genug in den einzelnen Bereichen des Lebens auskennen. Vor allem in den Finanzen ist Unwissenheit ein sehr großer Feind. Wer beispielsweise ein Haus bauen möchte, greift in den meisten Fällen auf eine Baufinanzierung zurück. Aber was genau versteckt sich hinter diesem Begriff? In dem Baufinanzierung Lexikon auf IhreMakler24.de werden sämtliche wichtigen Begriffe aus dem Bereich der Baufinanzierung einfach und verständlich erklärt.

Warum ein Baufinanzierungslexikon nutzen?

Baufinanzierungslexikon

Um einen Baufinanzierung Vergleich mit Angeboten der Hausbank gegenüber stellen zu können, muss in den meisten Fällen erst einmal ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Kundenberater erfolgen. Leider haben diese Mitarbeiter nicht immer die Zeit ihren Kunden, alle Fachbegriffe aus der Welt der Finanzen zu erklären.

Um nicht wirklich unvorbereitet in ein solches Gespräch gehen zu müssen, kann im Vorfeld ein Blick in das Baufinanzierungslexikon geworfen werden. Schließlich zahlt sich eine solche Vorbereitung in den meisten Fällen dann auch aus.

Mit dem Baufinanzierungslexikon einfach mehr wissen

Das Baufinanzierungslexikon von IhreMakler24 kann aber natürlich auch genutzt werden, um sich einfach mal so über die verschiedenen Begriffe und Möglichkeiten in der Baufinanzierung erkundigen zu können. Vielleicht besteht in der Zukunft ja der Wunsch ein Haus oder eine Wohnung zu finanzieren. Und wer weiß schon einfach so über die Mittelverwendung oder Förderkredite Bescheid? Mit dem Baufinanzierungslexikon bleiben die Fragen nicht mehr offen.

Grundbegriffe zur Baufinanzierung im Lexikon einfach erklärt

Arbeitgeberdarlehen:
Zinsgünstiges Darlehen, das Firmen ihren Arbeitnehmern bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Dauer der Firmenzugehörigkeit zur Verfügung stellen.

Baukosten (reine):
Die reinen Baukosten betragen pro cbm (Richtwerte in EUR) ca.

 

ländlich

Stadt

Großstadt

einfach

170

200

220

mittel

210

250

275

gehoben

230

265

305

cbm umbauter Raum:
In der Regel Wohnfläche x 5

Baunebenkosten:
Die Baunebenkosten betragen ca. 10 - 20% der reinen Baukosten. Zu den Baunebenkosten zählen: Architekten- und Ingenieurleistungen, Behördenleistungen, Kosten für die Beschaffung der Finanzierungsmittel, Zinsen während der Bauzeit.

Beleihungswert:
Von jedem Kreditgeber festgelegte Größe zur Beleihung einer Immobilie. Er entspricht i.d.R. dem (Markt-)Wert - der bei einem späteren Verkauf unter normalen Umständen jederzeit erzielt werden kann - minus einem Sicherheitsabschlag von ca. 10 - 20%. Außen vorgelassen bleiben Nebenkosten für Steuern und Notar. Der so ermittelte Beleihungswert kann jedoch nur bedingt in ein Darlehen umgewandelt werden, da die erste Hypothek (Erstrangdarlehen) nicht zu 100% des Beleihungswertes vergeben wird.
Beleihungswertgrenzen i.d.R.: Lebensversicherer: 60%, Bausparkassen 80%, Banken 60% bis 80%.
Zweitrangdarlehen werden in der Regel mit einem Zinsaufschlag vergeben. Eine Ausnahme bilden Bausparkassen, die ohne Aufschlag im zweiten Rang finanzieren.

Eigenkapital:
Bei einer Baufinanzierung gelten als Eigenkapital Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Festgeld, Wertpapiere, zuteilungsreife Bausparguthaben und Sparguthaben einer Lebensversicherung. Im weiteren Sinne zählen zu den Eigenmitteln ein vorhandenes Grundstück, Eigenleistung, bezahlte Baumaterialien und Architektenleistungen, Verwandtendarlehen, Arbeitgeberdarlehen sowie öffentliche Zuschüsse.
Damit die Belastung tragbar bleibt, sollten bei einer Baufinanzierung ca. 20 bis 30% der Herstellungs- oder Anschaffungskosten durch Eigenkapital gedeckt sein.

Eigenleistung:
Der sinnvolle Einsatz von Eigenleistungen ermöglicht dem Bauherrn, den erforderlichen Eigenkapitalaufwand in bestimmtem Rahmen zu senken.

Erschließungskosten:
Herstellung oder Ausbau öffentlicher Verkehrsflächen, gemeinschaftlich genutzte öffentliche Anlagen, wie Wasserversorgung, Fernwärme, Gas, Strom, Abwasser.

Grundbuch:
Beim Amtsgericht geführtes Register, in das Grundstücke, Eigentumsverhältnisse und die auf ihm ruhenden Belastungen eingetragen sind. Das Grundbuch gibt Auskunft über:

Bestandsverzeichnis:
Hier werden die einzelnen Grundstücke mit Größe und Art (z.B. Bauplatz oder Bauerwartungsland) ausgewiesen.

Abteilung I:
Verzeichnis der Eigentümer und Eigentumsänderungen

Abteilung II:
Hier sind alle duldenden Rechte, die Grundstück und Eigentümer betreffen, eingetragen (Vorkaufsrechte, Auflassungsvormerkungen, Grunddienstbarkeiten, etc.)

Abteilung III:
Eintragung aller Hypotheken, Grund- und Rentenschulden und entsprechende Veränderungsanzeigen

Grundschuld:
Die Grundschuld kann als Briefgrundschuld oder als Buchgrundschuld bestellt werden. Sie kennt im Gegensatz zur Hypothek keine Bindung an eine persönliche Forderung und stellt eine unbedingte Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück dar. Grundpfandrecht, mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Darlehens durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Die Grundschuld berechtigt i.d.R. den Darlehensgeber, das Grundstück im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten.

Hypothek:
Wie die Grundschuld dient auch die Hypothek der Absicherung des Baukredits und wird als Pfandrecht in das Grundbuch eingetragen. Sie ist aber im Gegensatz zur Grundschuld an eine Darlehensforderung geknüpft. Das heißt, sie nimmt mit den Tilgungszahlungen des Kunden ab.

Kaltmiete:
Der vom Mieter an den Vermieter zu entrichtende Mietzins für die Überlassung des Mietobjekts.

Mietnebenkosten:
Die unabhängig von der Kaltmiete durch den Gebrauch der Mietsache entstehenden Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Müllabfuhr etc., die vom Mieter zu tragen sind.

Öffentliche Mittel:
Die Durchführung der Wohnungsbauförderung obliegt Bund, Ländern und Gemeinden. Auskunft und Beratung erhält man in der Regel bei den Städte- und Gemeindeverwaltungen.
Die Förderungsmittel müssen vor Baubeginn bzw. Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht (mit Ausnahme von Familienzusatzdarlehen).

Schätzgebühren:
Vor der Ermittlung des Beleihungswertes muss der Kreditgeber den Wert der Immobilie feststellen, z.B. duch einen vereidigten Sachverständigen. Realistisch sind Schätzgebühren von 0,2 bis 0,5% des Objektwertes, die vom Kreditnehmer zu tragen sind.

Vorfälligkeitsentschädigung:
Baukredite sind vor Ablauf der Zinsbindungsdauer grundsätzlich nicht kündbar. Wer trotzdem vorzeitig sein Darlehen zurückzahlen möchte, muss dem Kreditgeber einen Ausgleich für dessen Zinsschaden zahlen. Die Höhe dieser "Vorfälligkeitsentschädigung" hängt von der Restlaufzeit des Darlehens, dem vereinbartem Zinssatz und dem Zinsniveau am Kapitalmarkt zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung ab. Die exakte Entschädigungssumme lässt sich daher ausschließlich im Einzelfall bestimmen. Hat das Darlehen eine lange Restzinsbindungsfrist und ist das Zinsniveau seit dem Abschluss des Darlehensvertrages gesunken, kann die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung unter Umständen erheblich sein.

 

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