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Bootshaftpflichtversicherung Informationen – Was Sie über die Bootshaftpflichtversicherung wissen sollten

Bootshaftpflichtversicherung

Für Haftpflichtschäden, die durch fremde oder eigene Ruder-, bzw. Padelboote oder auch Kanus verursacht werden, kommt die Privathaftpflicht Versicherung auf. In ihren Zuständigkeitsbereich fällt auch die Regulierung von Schäden, die durch fremde Windsurfbretter oder Segelboote verursacht werden. Bootsbesitzer, die ihr Ruderboot mit einem Außenmotor ausstatten, sollten keinesfalls versäumen, eine gute Bootshaftpflichtversicherung abzuschließen, wie sie auch für Halter von echten Motorbooten nötig ist.

Der Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung ist auch erforderlich für Halter von Windsurfbrettern oder Segelbooten. Die dringende Notwendigkeit liegt in der deutschen Gesetzgebung begründet, denn für Seen, Wasser und Flüsse gelten besondere Befahrungsvorschriften. Ein Verstoß wird nach § 823 BGB geahndet. Der Bootsführer haftet demnach für Schäden in unbegrenzter Höhe.

Was ist bei einer Bootshaftpflichtversicherung im Versicherungsschutz eingeschlossen?

Nach Abschluss einer Bootshaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers versichert. Es sind sämtliche Schäden versichert, die sich aus dem Halten, Gebrauch oder Besitz eines Bootes bzw. eines Wassersportfahrzeugs ergeben. Dringend zu erwähnen ist, dass die Wassersportfahrzeuge nur zu privaten Zwecken genutzt werden dürfen.

Der Standort muss im Inland sein. Der Versicherungsumfang erstreckt sich auf den Halter des Bootes bzw. Wasserfahrzeugs und schließt auch Personen ein, die zu einer Bedienung des Wasserfahrzeugs berechtig sind.

Sind im Versicherungsschutz Segelregatten versichert oder das Ziehen von Wasserskiläufern?

Wasserskifahren ist sehr beliebt, doch leider ergeben sich bei diesem Sport besondere Gefahrensituationen. Im Versicherungsschutz einer Bootshaftpflichtversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht des Bootsführers beim Ziehen von Wasserskiläufern eingeschlossen. Bemerkt muss allerdings werden, dass der Wasserskiläufer selbst über eine eigene Privathaftpflichtversicherung verfügen muss.

Diese reguliert von ihm verursachte Schäden. Auch eine Teilnahme an Segelregatten ist im Versicherungsschutz der Bootshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Nicht versichert sind Rennveranstaltungen mit Motorbooten.

Gilt die Bootshaftpflichtversicherung im Ausland?

Sportboothaftpflicht Informationen- genau wie eine Privathaftpflicht Versicherung gilt auch die Bootshaftpflichtversicherung grundsätzlich weltweit. Einzige Ausnahme sind die Schweiz und Italien. In diesen Ländern besteht eine separate Versicherungspflicht.

Bei Reisen nach Italien, benötigt jeder Bootsurlauber die blaue Versicherungskarte für Sportboote, die vom Verband der Schadenversicherer und auch dem italienischen Versicherungsverband ausgegeben wird. Die blaue Versicherungskarte ist direkt beim Versicherer erhältlich.

Bootsurlauber, die in die Schweiz reisen, müssen damit rechnen, dass der Abschluss einer zusätzlichen Schweizer Bootshaftpflichtversicherung vor Ort nötig ist. Die Regelungen können sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Auch einige Gewässer i n Frankreich sind von Sonderregelungen betroffen.

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, macht es Sinn, sich vor Reiseantritt beim deutschen Haftpflichtversicherer eine Versicherungsbestätigung zu holen, die in der Landessprache des Urlaubsziels verfasst ist. Gerade aus diesem Grund bieten die Haftpflichtversicherer die "zehnsprachige Versicherungsbestätigung für Sportboote" mit den Sprachenkombinationen für Nord-, West- und Südeuropa. Sie wurde eigens entwickelt und wird auf Anfrage ausgestellt.

Gewässerverunreinigung durch Sportboote – sind die Schäden mitversichert?

Ein undichter Tank. Das kann passieren. Doch hierfür gelten strenge Bestimmungen, die im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt sind. Diese Bestimmungen gelten sowohl für unter- als auch für oberirdische Gewässer. Auch im Falle einer Kollision kann es zum Austritt von Flüssigkeit kommen, aufgrund derer das Gewässer verunreinigt wird.

Wird also ein Gewässer aufgrund einer Kollision verunreinigt, wird der Führer des Bootes in Haftung genommen. Ist er zudem erwiesener Massen der Verursacher der Kollision, dann muss er überdies mit Regressansprüchen rechnen. Eine Bootshaftpflichtversicherung schützt vor derartigen Ansprüchen und wird den Schaden regulieren.

Ist eine Fahrerlaubnis notwendig?

Damit der Versicherer etwaige Schäden reguliert, ist selbstverständlich der Besitz einer gültigen, Fahrerlaubnis zwingend nötig wie z.B. dem Motorbootführerschein.

Die Privathaftpflichtversicherung und das Anmieten von Booten bzw. Wasserfahrzeugen

Beim Anmieten von Segelbooten oder Motorbooten ist kein Schutz durch die Privathaftpflichtversicherung gegeben. Es ist daher unbedingt empfohlen, sich vor Anmietung beim Vermieter zu versichern, dass dieser über eine Bootshaftpflichtversicherung verfügt, in der die persönliche gesetzliche Haftpflicht des jeweiligen Führers mitversichert ist.

Um das eigene Boot umfassend zu versichern, sie zu guter Letzt noch die Bootskaskoversicherung genannt. Sie komplettiert den Versicherungsschutz, den diese deckt Schäden am eigenen Boot ab.

Gute Bewertungen sind die besten Empfehlungen.

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