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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung Informationen

Ein auslaufender Öltank. Ein derartiges Problem ist leider keine Seltenheit. Doch kann ein derartiges Malheur dem Besitzer großen finanziellen Schaden bereiten. Genau aus diesem Grund gibt es bereits seit geraumer Zeit spezielle Versicherungen, welche die Folgen von Umwelteinwirkungen abdecken.

Jedem Privathaushalt bzw. Privatmann ist der Abschluss einer privaten Umwelt-Haftpflichtversicherung angeraten. Dies trifft vor allem dann zu, wenn mit Öl geheizt wird. Denn auslaufende Öltanks sind keine Seltenheit. Die Ursachen für einen derartigen Schaden sind zahlreich und reichen von Lecks, undichten Verschlüssen bis hin zu defekten Leitungen. Das Resultat: im schlimmsten Fall können die Umweltschäden beträchtlich sein.

Gerade bei unteririschen Tanks wird eine Außenkorrosion ausgelöst durch:

  • Oftmals ausgesprochen kleinen Beschädigungen der Tankisolierung. Dies kann beim Transport oder auch beim Einbau geschehen.
  • Ein erhöhter Grundwasserstand,
  • aggressive Bodenbestandteile


Ebenfalls häufig ist ein von innen beginnender Lochfraß, der die Folge ist von:

  • In den Tanks verbliebenen Peilstäben aus Messing.
  • Wässrigem Bodensatz. Dieser ist in jedem Öltank zu finden.


Doch auch Kellertanks können Lecks aufweisen. Die Gründe:

  • Die Wände sind bei Kellertanks deutlich dünner als bei Außentanks.
  • Die höheren Temperaturen im Keller lassen die Korrosion schneller voranschreiten.


Leider kann bei einem Auslaufen des Öltanks trotz öldichtem Beton oder Betonwannen und Betonböden nicht vollständig vermieden werden, dass austretendes Öl das Erdreich verunreinigt. Selbst weitere spezielle Schutzmaßnahmen wie Anstriche, Kunststoffauskleidungen oder Dichtungszusätze können keine 100%tige Sicherheit bieten.

Wie haftet der Inhaber?

Basis der gesetzlichen Haftung ist ist § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

Aufgrund dieses Gesetzes haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer ähnlichen Anlage, die gewässerschädliche Substanzen beinhaltet auch ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt. Grund für diese harte Gesetzeslage ist die Tatsache, dass die Substanzen außerordentlich gefährlich für das Grundwasser sind. (Gefährdungshaftung).

Gleichgültig ist dabei, ob der Grund für das Auslaufen des Tanks beim Eigner liegt oder aber bei einer anderen Person oder Firma wie Hersteller, Heizölhändler, Heizungsinstallateur oder auch Wartungsfirma. Das einzige was Beachtung findet, ist die Tatsache, dass gefährliche Substanzen in das Erdreich/Grundwasser gelangt sind und einen großen Schaden verursacht haben.

Haftet der Lieferant?

Nur, wenn dem Verkäufer, Hersteller, Installateur oder der Wartungsfirma ein Verschulden zu 100% nachgewiesen werden kann, dann ist eine Haftung gegeben. In den meisten Fällen ist ein derartiger Nachweis gar nicht möglich. Gelingt es doch, dann nur im Rahmen eines langwierigen und schwierigen Verfahrens.

Mit welchen Kosten ist bei einem Ölunfall zu rechnen?

Mit welchen Kosten ist bei einem Ölunfall zu rechnen?

Bereits, wenn eine Verseuchung des Grundwassers durch Öl droht, werden durch die verantwortlichen Behörden umgehend die erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Schäden in Grenzen zu halten. Bereits verschmutztes Erdreich wird abgetragen, abgefahren und verbrannt.

Überdies erfolgt in den meisten Fällen  ein Anlegen von Beobachtungs- und Sperrbrunnen. Auch ein vollständiges Entleeren und ausbauen des Öltanks kann gefordert werden. Zudem wird ein polizeiliches Ermittlungsverfahren eingeleitet aufgrund des Verdachts der Umweltverschmutzung. Dass dies für Gewerbetreibende existenzbedrohend ist, liegt auf der Hand. Um auch dieses Risiko abzudecken, ist der Abschluss einer Strafrechtsschutzversicherung empfohlen.

Haben die Maßnahmen Erfolg und das Grundwasser wird nicht verseucht, dann haftet der Öltank Besitzer zwar nicht nach § 22 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, doch muss er die hohen Kosten der eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen tragen. Dabei spielt keine Rolle, ob letztendlich Öl ins Grundwasser eingedrungen ist oder nicht.

Die Kosten sind in der Tat immens und können eine Privatperson ruinieren. Beträge von 100.000 € und mehr sind dabei keine Seltenheit. Behörden wählen nicht den günstigsten, sondern die sichersten und schnellsten Maßnahmen. Eine Öltankversicherung übernimmt diese Kosten.

Der Umfang des Öl-Tank-Versicherungsschutzes

Die Öltankversicherung sichert die Haftpflicht des Öltankbesitzers für Gewässerschäden ab, die ihm sowohl  als Besitzer obliegt als auch sich aus der Verwendung des Öls ergibt.

Die Versicherung umfasst die Haftpflicht des Öltankinhabers für Gewässerschäden, die ihm als Inhaber eines Öltanks und aus der Verwendung des Öls obliegt.

Im Versicherungsschutz enthalten ist dabei nicht nur die Haftpflicht basierend auf § 22 des WHG, sondern auch sämtliche weiteren gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.

Wichtig ist es zu betonen, dass die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung neben dem Risiko eines Gewässerschadens auch die Rettungskosten abdeckt, also die Maßnahmen, die von Behörden durchgeführt werden, um eine Grundwasserverseuchung zu verhindern.

Unter Rettungskosten versteht man dabei alle Aufwendungen, die erforderlich sind, um den Schaden zu mindern.

Unabhängig davon ist, ob die Rettungsmaßnahmen:

  • erfolgreich sind,
  • die Maßnahmen von einer Behörden oder dem Tankinhaber in Auftrag gegeben werden.


Die Begriffsdefinition „Rettungskosten“ ist dabei sehr umfassend: bereits unmittelbar vor dem Eintreten des Schadenereignisses können diese entstehen. Z.B.: ein Öl-Tank droht zu platzen. Um dies zu verhindern, wird das Öl in einen anderen Tank umgefüllt. Die aus dem Vorgang entstandenen Kosten sind als Rettungskosten zu bewerten. Sie sind durch die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung bis zur Höhe der Deckungssumme mitversichert.

Auch aufgewendete außergerichtliche Gutachtenkosten oder Rettungskosten werden ersetzt. Selbst wenn diese addiert die Deckungssumme überschreiten.

Öltank-Haftpflichtversicherung – die Leistungen:

  • Prüfung von Ansprüchen gegen den Öltankinhaber.
  • Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen.
  • Übernahme einer Rechtsschutzfunktion, wenn es zu einem Prozess kommt,
  • Begleichung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
Der Versicherungsschutz: wann beginnt er und wann endet er?

Für alle Schäden die sich während der Vertragszeit ereignen, besteht ein Versicherungsschutz. Selbst wenn die Schadenursache vor Versicherungsbeginn liegt. Selbstverständlich darf der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung keine Kenntnisse über eine vorliegende Schadenursache haben. Und auch dürfen gegen ihn keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht worden sein.

Welche Deckungssummen ist angeraten?

Empfohlen ist es eine Deckungssumme zu wählen, die bei 2.500.000 € liegt. Die Gesamtleistung der Versicherung für alle Schäden innerhalb eines Deckungsjahres beträgt das Doppelte der Einheits-Deckungssumme.

Gute Bewertungen sind die besten Empfehlungen.

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