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Berufshaftpflichtversicherung Vergleich

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüche durch Dritte. Sie ist in allen Berufsbereichen definitiv zu empfehlen. Ein Beispiel: Gerade in Berufen im erzieherischen Bereich wie Lehrer oder Erzieher kann es leicht zu einer Verletzung der Aufsichtspflicht kommen. Schnell wird dann grobe Fahrlässigkeit unterstellt.

Dies kann weitreichende Konsequenzen mit sich bringen: kommt es zum Beispiel während der Pause oder einer Zwischenstunde zu einer handfesten Auseinandersetzung unter Schülern und ein Kind wird verletzt, dann kann der Pädagoge für den finanziellen Schaden in Haftung genommen werden.

Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung sichert vor etwaigen finanziellen Folgen ab. Egal ob im regulären Schulunterricht, auf Klassenfahrt oder beim Sport, Lehrer sind für das Wohlbefinden und die Unversehrtheit ihrer Schüler verantwortlich.

Kommt es dennoch zu einem Unfall, bei dem ein Schüler körperlichen Schaden erleidet, kann vom Pädagogen gefordert werden, hierfür gerade zu stehen. Stellt sich dann noch heraus, dass er seine Aufsichtspflicht nicht korrekt wahrgenommen hat oder auch aus anderen Gründen grob fahrlässig gehandelt hat, muss er gegebenenfalls für den finanziellen Schaden aufkommen.

Dies kann eine einmalige medizinische Behandlung sein oder aber sogar eine lebenslange monatliche Rente.

Damit Sie als Lehrer oder Erzieher nicht den Schaden haben und in Haftung genommen werden, sollten Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor hohen Kosten. Doch auch in allen anderen Berufen kann schnell ein Schaden an Dritten entstehen, der zu hohen Kosten führt. Durch den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sichern Sie sich vor diesem Risiko ab.

Wichtige Kriterien: Öffentlicher Dienst oder Freiberufler?

Ob und inwieweit der Pädagoge persönlich haftet, das hängt vom Grad der Fahrlässigkeit ab und ferner vom Anstellungsverhältnis. Ist ein Lehrer fest angestellt, dann trägt selbst bei grober Fahrlässigkeit die gesetzliche Unfallversicherung zunächst alle Kosten.

Allerdings wird sie den Pädagogen in Regress nehmen. Leider kann das richtig teuer werden. Beträge in Millionenhöhe sind leider keine Ausnahme. Anders verhält es sich bei Pädagogen, die nicht im Öffentlichen Dienst angestellt sind, sondern freiberuflich arbeiten. Sie haften bereits bei mittlerer Fahrlässigkeit mit ihrem Privatvermögen.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Lehrer und Erzieher

Gerade für Pädagogen ist es empfehlenswert, neben einer privaten Haftpflichtversicherung eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Damit kann effektiv den Risiken vorgebeugt werden. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Erzieher, Pädagogen, Universitätsdozenten etc. vor Schadenersatzsprüchen, die aufgrund fahrlässigen Verhaltens geltend gemacht werden.

Doch nicht nur körperliche Schäden an Dritten sind mit einer Berufshaftpflichtversicherung geschützt, auch Schäden am Eigentum Dritter wie zum Beispiel ein Verlust des Schulschlüssels sind versichert.

Auch während eines kurzen Auslandaufenthaltes wie zum Beispiel einer Klassenfahrt ist ein umfassender Schutz gewährleistet.

Wie hoch sollte die Deckung bei einer Berufshaftpflichtversicherung für Lehrer, Erzieher, Pädagogen sein?

Die Zeitschrift Finanz-Test hat in seiner Ausgabe Januar 2003 einzelne Versicherungen untersucht. Sie empfiehlt Versicherten bei einer Berufshaftpflichtversicherung eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden zu wählen. Manche Versicherungen bieten auch eine Versicherungssumme an, die bei pauschal zehn Millionen Euro pro Schadenfall für Personen- und Sachschäden liegt.

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