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Zweitfahrzeugregelung Motorradversicherung

Informationen zur verbesserten Zweitfahrzeugregelung bei der Motorradversicherung. Hohe Ersparnisse durch den Motorradversicherung Vergleichsrechner. SFR Klassen werden berücksichtigt.

Bei der verbesserten Zweitfahrzeugregelung erhält das Zweitfahrzeug zu Beginn des Vertrages eine Einstufung in SF 2. Voraussetzungen sind z.B.:

  • Erstfahrzeug ist ein PKW oder Motorrad und mindestens in SF 2 eingestuft
  • Erstfahrzeug ist bei der gleichen Gesellschaft versichert oder folgt zur nächsten Hauptfälligkeit 1. Januar.
  • Versicherungsnehmer und Halter bei Erst- und Zweitfahrzeug sind identisch. Halter und die Halteranschrift dürfen vom Versicherungsnehmer abweichen, wenn es sich um den Ehe- oder Lebenspartner handelt
  • Alle Nutzer des Erst- und Zweitfahrzeuges sind mindestens 23 Jahre alt
  • Versicherungsnehmer bei Erst- und Zweitfahrzeug ist eine Privatperson (keine Firma) und mindestens 23 Jahre alt


Nicht jede Gesellschaft bietet diese Erweiterung an. Die Annahmerichtlinien und Bedingungen können abweichen

Normale Zweitfahrzeugeinstufung erfolgt mit SF 1/2. Voraussetzungen sind z.B.:

  • Erstfahrzeug ist ein PKW oder Motorrad und mindestens in SF 1/2 eingestuft
  • Erstfahrzeug muß nicht bei der gleichen Gesellschaft versichert sein


Nicht jede Gesellschaft bietet diese Erweiterung an. Die Annahmerichtlinien und Bedingungen können abweichen.

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