Unfallratgeber KFZ Autounfall im Ausland
KFZ Autounfall im Ausland? Mit unserem Ausland Unfallratgeber für die KFZ Versicherung wollen hier Ihnen nützliche Informationen bieten. Verhaltensregeln bei Unfällen im Ausland die helfen können.
Eine seit Januar 2003 geltende Kraftfahrt-Haftpflicht-Richtlinie soll EU-weit die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten vereinfachen
Kern dieser Regelung ist, dass jede Haftpflichtversicherung aus allen Mitgliedsländern der EU, Norwegen, Island, Lichtenstein und der Schweiz einen Schadenregulierungsbeauftragten in allen anderen Ländern benennen muss. Wer das in Deutschland für die betreffende Versicherung des Unfallgegners ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer.
Unfall im Ausland - Regulierung im Inland
Der Regulierungsbeauftragte tritt anstelle des Geschädigten mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt und ist verpflichtet, innerhalb von drei Monaten ein Schadenersatzangebot zu unterbreiten. Somit entfallen eigene Verhandlungen und Briefverkehr in einer Fremdsprache. Reicht das Angebot dem Geschädigten nicht, so kann er wie bisher die ausländische Versicherung verklagen.
Bleibt der Geschädigte vorerst auf seinem Schaden sitzen, kann er in Deutschland die Verkehrsopferhilfe in Hamburg anrufen. Diese nationale Entschädigungsstelle muss auch einspringen, wenn der ausländische Versicherer keinen Schadenregulierungsbeauftragten benannt hat.
Was tun nach einem Unfall?
- Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und leisten Sie notfalls Erste Hilfe.
- Verständigen Sie die Polizei - nicht nur bei hohen Personen- oder Sachschäden. In einigen Ländern (Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn) muss die Polizei auch bei Bagatellschäden gerufen werden, da das Polizeiprotokoll Grundlage für die Schadenregulierung ist. Außerdem verkürzt der polizeiliche Unfallbericht langwierige Nachfragen an den Grenzen und liefert eine objektive Darstellung für Gerichte oder Versicherer.
- Alle wichtigen Daten und Unfallhergang dokumentieren:
- Adresse,
- Kennzeichen und Haftpflichtversicherung des Unfallgegners;
- Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln
- Führen Sie unbedingt einen internationalen Unfallbericht mit. Er ist auf allen ADAC-Geschäftsstellen erhältlich.
- Bei Personenschäden lassen Sie sich ein Attest von einem Arzt des Reiselandes ausstellen.
- Bei Totalschaden sollte ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug vor der Verschrottung begutachten.