KFZ Ruheversicherung wichtige Informationen
Hier erhalten Sie nützliche Informationen zur KFZ Ruheversicherung: Die KFZ Ruheversicherung ist bei abgemeldeten KFZ ein wichtiger Baustein für Ihren Versicherungsschutz.
Beispiel: Soll das KFZ (A) für z.B. 3 Monate abgemeldet werden und in dieser Zeit kein anderes KFZ (B) auf den KFZ Versicherungsvertrag zu (A) angemeldet werden, lassen Sie diesen KFZ Vertrag bei Ihrer KFZ Versicherung ruhen. Sie erhalten beitragsfreien Versicherungsschutz. War Ihr KFZ (A), als es angemeldet war, Teilkasko versichert, ist Ihr KFZ auch in der Ruheversicherung Teilkasko versichert. Bei z.B. einem Diebstahl ist Ihr KFZ dann auch versichert. Dies ist ein wichtiger Punkt für die Ruheversicherung.
Fazit: Nicht den KFZ Vertrag abrechnen lassen, wenn Ihr KFZ (A) in absehbarer Zeit wieder zugelassen werden soll und der Vertrag nicht auf ein anderes KFZ (B) übergehen soll. Somit bleibt Ihr abgemeldetes KFZ (A) an seinem Stellplatz über die KFZ Ruheversicherung versichert.
Unklarheit herrscht bei vielen Versicherungsnehmern über die Erhaltung des Schadenfreiheitsrabattes bei vorübergehender Unterbrechung eines Versicherungsvertrages. Hier gelten besondere Bestimmungen:
- Wird der Versicherungsvertrag nicht länger als sechs Monate unterbrochen, dann wird der Versicherungsvertrag so eingestuft, als wäre er nicht unterbrochen worden.
- Ein Vertrag, der länger als sechs Monate, aber nicht länger als ein Jahr unterbrochen wird, wird so wie vor der Unterbrechung eingestuft. Wird der Vertrag länger als sechs Monate, aber nicht mehr als sechs Jahre unterbrochen, wird er in die Schadenfreiheits- oder Schadenklasse eingestuft, die vor der Unterbrechung bestand. Wird der Vertrag länger als sieben Jahre unterbrochen, erfolgt die Einstufung in Klasse null oder in SF 1/2, wenn die speziellen Voraussetzungen vorliegen.
- Bei einem Fahrzeugwechsel bleibt die erreichte Einstufung des Vertrages in der bisherigen Schadenfreiheits- oder Schadenklasse bestehen. Wird kein Ersatzfahrzeug angeschafft, kann der Versicherungsnehmer unter bestimmten Voraussetzungen beantragen, dass die bisher erreichte Einstufung auf ein anderes Fahrzeug übertragen wird.
- Auch bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft wird die bisherige Einstufung des Vertrages von der neuen Versicherungsgesellschaft übernommen, wenn der Versicherungsnehmer eine Bescheinigung des Vorversicherers vorlegen kann. In der Regel erfragt der neue Versicherer beim Vorversicherer den Vertragsstand. Auch bei einer Kündigung des Versicherungsvertrages bleibt dem Versicherungsnehmer ein bestehender Schadenfreiheitsrabatt erhalten.