Rabattschutz und Fahrerschutz in der KFZ Versicherung
Folgende Leistungserweiterungen, wie KFZ Rabattschutz und KFZ Fahrerschutz, können Sie optional in Ihre KFZ-Versicherung einschließen:
Rabattschutz:
Bei der Vereinbarung des Rabattschutzes wird im Schadenfall in der KFZ Haftpflichtversicherung und falls vereinbart auch in der KFZ Vollkaskosversicherung keine Rückstufung erfolgen. Der Schadenfreiheitsrabatt bleibt im neuen Versicherungsjahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse (SF). Der Rabattschutz ist in der Regel nicht kostenlos. Die Versicherer berechnen je nach Tarif immer einen kleinen Beitragszuschlag. Bis zu 3 Schäden im Jahr können, ohne Verlust des SFR-Rabattes, versichert werden.
Nicht jede Gesellschaft bietet diese Erweiterung an. Die Annahmerichtlinien und Bedingungen können abweichen.
Fahrerschutz:
Die Fahrerschutzversicherung deckt Personenschäden des berechtigten Fahrers (mindestens 21 Jahre alt) ab, die er bei einem Unfall selbstverschuldet oder mitverschuldet hat. Umfang und Höhe der Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten Fahrzeuges stehen, richten sich nach dem tatsächlich entstandenen Personenschaden des Fahrers. Die Versicherer berechnen je nach Tarif immer einen kleinen Beitragszuschlag.
Nicht jede Gesellschaft bietet diese Erweiterung an. Die Annahmerichtlinien und Bedingungen können abweichen.