Vermittler-Erstinformation - IhreMakler24 - unabhängiger und freier Versicherungsmakler - mit der Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO

Pferdehaftpflichtversicherung Informationen

Eine spezielle Pferdehaftpflichtversicherung bietet Reitern einen umfangreichen Schutz. Eingeschlossen sind in der Pferdehaftpflichtversicherung eine ganze Reihe an Leistungen, für die ansonsten Extrabeiträge berechnet werden. Bei einigen Versicherern sind diese Leistung bereits im Versicherungsschutz enthalten.

Nutzen Sie jetzt unseren Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich und finden Sie schnell, anonym und kostenlos eine günstige Pferdehaftpflichtversicherung, die Ihren Bedürfnissen entspricht. Versicherer, die im Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich bei IhreMakler24.de zu finden sind, bieten z.B. eine automatische Mitversicherung. Mitversichert sind:

  • Der berechtigte Reiter,
  • die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von zwölf Monaten und
  • private Fahrten mit Fuhrwerken (zum Beispiel Kutschen, Schlitten) einschließlich der gelegentlichen Beförderung von Gästen.
  • Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inkl. Training und
  • Flurschäden sowie
  • ein gewollter oder ungewollter Deckakt.


Nutzen Sie unseren Pferdehaftpflichtversicherung Leistungsvergleich und finden Sie innerhalb weniger Minuten die beste und günstigste Pferdehaftpflichtversicherung! Unser Pferdehaftpflichtversicherung Vergleich ist absolut kostenlos, neutral und anonym.

 
Ist das eigene Pferd bei der Pferdehaftpflichtversicherung auch im Ausland versichert?

Diese Frage war noch bis vor einigen Jahren als problematisch zu bewerten. Doch haben die Pferdehaftpflichtversicherer dieses immer wieder auftretende Problem gelöst. Auch im Ausland eintretende Schadenfälle sind nunmehr in den Versicherungsumfang der Pferdehaftpflichtversicherung miteinbezogen.

Die einzigen Einschränkungen: der Auslandsaufenthalt darf nicht länger als ein Jahr dauern. Es ist zudem darauf zu achten, dass alle rechtlichen Formalitäten eingehalten werden wie Nachweise von Impfungen etc.

Vorsorgeversicherung bei neuen Pferden

Treten neue Haftpflichtrisiken auf wie zum Beispiel die Geburt eines Fohlens oder der Erwerb eines weiteren Pferdes, besteht in der Regel bis zur nächsten Hauptfälligkeit über den Pferdehaftpflichtversicherungsvertrag ein vorläufiger Versicherungsschutz. Das neue Pferd ist demnach zunächst mitversichert.

Da sich allerdings dieser Grundsatz der Vorsorgeversicherung nicht pauschal auf alle Pferdehaftpflichtversicherungen beziehen lässt und auch unterschiedliche Bedingungen bestehen, ist Pferdehaltern dringend empfohlen, die im Versicherungsschein enthaltenen Bedingungen genauestens zu prüfen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei etwaigen Fragen gerne hilfreich zur Seite.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung

Auch die Haltung anderer Tier kann durch eine Tierhaftpflichtversicherung versichert werden. Allerdings werden nicht alle Tiere gleich versichert, sondern vielmehr unterscheiden die Versicherer hier nach bestimmten Kriterien. So wird unterschieden zwischen gezähmten Tieren, wilden Tieren und Haustieren.

Als Haustier gelten zahme Tiere, die der Mensch in seinem direkten Umfeld hält wie Pferde, Hunde, Esel, Ponys, Schweine, Rinder, Hühner, Ziegen, Schafe, Kaninchen, Hühner und Tauben. Auch Katzen, Wellensittiche, Papageien, Kanarienvögel, Meerschweinchen und ähnliche Tiere, die im Haushalt des Menschen gehalten werden, fallen in diese Kategorie.

Zu den gezähmten wie den wilden Tierarten gehören zum Beispiel Tiere, die bedingt an den Menschen gewöhnt sind wie Rehe, Affen und Bienen.

Welches Tier muss wie versichert werden?
  • Eine spezielle Versicherung ist für die folgenden Tiere notwendig:  Hunde, Pferde, Ponys und Esel.
  • Werden Tiere zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten, dann ist ebenfalls eine prämienpflichtige Versicherung notwendig.
  • Hierzu zählen: Hühner, Tauben, Kaninchen, Ziegen, Schafe, Schweine und Rinder.
  • Trifft eine landwirtschaftliche oder gewerbliche Nutzung nicht zu, dann fallen diese Tiere in den Deckungsbereich der Privathaftpflichtversicherung.
  • Ebenfalls in die Privathaftpflichtversicherung fällt die folgende Tiergruppe:
  • Meerschweinchen, Papageien, Wellensittiche, Kanarienvögel, Katzen und ähnliche Tiere, die im Haushalt gehalten werden.

Allerdings gibt es auch Tierarten, bei denen eine klare Zuordnung schwer fällt wie zum Beispiel bei Reptilien. Um zu erfahren, welche Tierart in welchen Versicherungsbereich einzuordnen ist, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Im Übrigen schließen gute Versicherer bestimmte Tiere oftmals auch ohne Zuschlag oder Prämie in eine existente Privathaftpflichtversicherung ein.

Die Haftungsgrundlage

Tierbesitzer sollten wissen, dass Tierhalter bereits dann haften, wenn durch das bloße tierische Verhalten ein Schaden verursacht wird. Man nennt dies Gefährdungshaftung. Allerdings gibt es eine Ausnahme. Der Gesetzgeber befreit Tierhalter von der Haftung, wenn diese nachweisen können, dass das Tier aus beruflichen Gründen gehalten wird und für den Unterhalt des Tierhalters bestimmt ist. Kann er nachweisen, dass er das Tier immer sorgfältig beaufsichtigt und ihn somit keine Schuld trifft, ist er von der Haftung befreit.

Fall Sie noch weitere Fragen haben bezüglich der Tierhaftpflichtversicherung oder der Pferdehaftpflichtversicherung, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Gute Bewertungen sind die besten Empfehlungen.

Das sagen unsere Kunden über uns:

makler.de - Mit Sicherheit gut beraten