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Motorradversicherung GAP-Deckung

Die GAP-Deckung in der Motorradversicherung dient dem Schutz des Leasing-/Kreditnehmers für den Fall, dass nach einem Totalschaden oder einem Totalverlust des Fahrzeugs durch Diebstahl ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.

  • Damit schließt die GAP-Deckung (engl. Gap = Lücke) eine Lücke bei der Fahrzeugversicherung (Fahrzeugteil- und Fahrzeugvollversicherung), weil im Totalschadenfall oder bei Totalverlust des Fahrzeugs in der Regel nur der Wiederbeschaffungswert bezahlt.
  • Bei einem geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeug muss der Leasing-/Kreditnehmer normalerweise jedoch die Restforderung aus dem Finanzierungsvertrag an das finanzierende Institut bezahlen. Dieser Wert liegt jedoch meist über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, der von der Kaskoversicherung bzw. der Haftpflichtversicherung der Gegenseite gezahlt wird, sowie der vereinbarten Selbstbeteiligung.
  • Diese Differenz kann erheblich sein und sogar abhängig von der Restlaufzeit und dem geleasten bzw. finanzierten Fahrzeug mehrere Tausend Euro betragen. Somit dient die GAP-Deckung zur Sicherheit vor zusätzlichen Kosten und wird als beitragspflichtige Ergänzung zur Vollkaskoversicherung abgeschlossen.

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