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EVB Nummer für eine KFZ Autoversicherung beantragen

Sie möchten für Ihr neues Auto eine eVB Nummer bei einer bestimmten KFZ Autoversicherung beantragen? Ihre eVB Nummer erhalten Sie bei IhreMakler24.de hier.

Wann muss der Halter oder ein Bevollmächtigter persönlich auf der Zulassungsstelle erscheinen um mit einer eVB Nummer ein KFZ anzumelden?

Dies ist notwendig, wenn ein KFZ neu zugelassen oder umgemeldet oder nach einer Abmeldung wieder zugelassen werden soll.

Dies funktioniert dann wie folgt: Für Sie wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift in einer zentralen Datenbank hinterlegt, auf die die Zulassungsbehörden Zugriff haben. Sie erhalten von uns eine 7-stellige Zahlen- und Buchstabenkombination, die so genannte eVB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer). Zur Anmeldung Ihres Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde genügt diese Nummer, denn die Zulassungsbehörde kann damit die hinterlegte eVB mit Namen und Anschrift des Halters abrufen.

Benötigen Sie eine eVB Nummer für die Zulassung Ihres neuen Fahrzeuges ( z.B. Fahrzeugwechsel )? Bei uns kein Problem.

  • Amtl. Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen (Inland)
  • Überführungskennzeichen (Ausland)

Bei Vertragsabschlüssen über unser Portal ist folgendes für die eVB Nummer zu beachten:

  • Neues Fahrzeug versichern: Haben Sie über unser Vergleichsportal eine KFZ Versicherung für Ihr neues Fahrzeug abgeschlossen, Ihre EVB Nummer erhalten Sie von uns für den Fahrzeugwechsel bzw. die Neuzulassung sofort im Antrag per Email übermittelt. Die EVB Nummer finden Sie im Autoversicherung Antrag unter Punkt 1 (Antragsdaten).
  • Bestehendes Fahrzeug versichern: Bei Vertragsabschlüssen wegen Versichererwechsel, mit bestehendem Fahrzeug zur Hauptfälligkeit (Versicherungsbeginn 01.01. bzw. 01.07.), wird direkt von der neuen KFZ Versicherung eine eVBÜ Nummer an Ihre Zulassungsstselle übersandt. Somit sparen Sie sich den Weg zu Ihrer Zulassungsstelle.

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an oder übersenden Sie uns eine E-Mail bzw. ein Fax. Unser Kontakt-Formular steht Ihnen selbstverständlich auch jederzeit zur Verfügung.

Hinweis zur eVB Nummer

Für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung. Diese erhalten Sie seit dem 01.März 2008 nicht mehr in Papierform mit der sogenannten "Doppelkarte", sondern als elektronische Versicherungsbestäigung (eVB). Dieses elektronische Verfahren ermöglicht es, dass alle zur An- und Ummeldung erforderlichen Daten zwischen Versicherungsunternehmen und regionalen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden.

Gute Bewertungen sind die besten Empfehlungen.

Das sagen unsere Kunden über uns:

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