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Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

Sie möchten für Ihren neuen LKW eine eVB Nummer bei einer bestimmten LKW Versicherung beantragen? Ihre eVB Nr. erhalten Sie bei IhreMakler24.de! Hier LKW Versicherung (EVB Nummer) beantragen

Wann muss der Halter oder ein Bevollmächtigter persönlich auf der Zulassungsstelle erscheinen um ein LKW anzumelden?

Dies ist notwendig, wenn ein LKW neu zugelassen oder umgemeldet oder nach einer Abmeldung wieder zugelassen werden soll.

Dies funktioniert dann wie folgt: Für Sie wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift in einer zentralen Datenbank hinterlegt, auf die die Zulassungsbehörden Zugriff haben. Sie erhalten von uns eine 7-stellige Zahlen- und Buchstabenkombination, die so genannte VB-Nummer (Versicherungsbestätigungsnummer). Zur Anmeldung Ihres Fahrzeuges bei der Zulassungsbehörde genügt diese Nummer, denn die Zulassungsbehörde kann damit die hinterlegte eVB mit Namen und Anschrift des Halters abrufen.

Benötigen Sie eine eVB für die Zulassung Ihres neuen LKW ( z.B. Fahrzeugwechsel )? Oder möchten Sie einfach Ihre Versicherung zur nächsten Hauptfälligkeit ( 01.01. ) wechseln?

  • Amtl. Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen (Inland)
  • Überführungskennzeichen (Ausland)
  • Versicherungswechsel zum 01.01.

Bei Vertragsabschlüssen über unser Portal ist folgendes zu beachten:

  • Ihre EVB Nummer erhalten Sie von uns für den Fahrzeugwechsel bzw. die Neuzulassung sofort im Antrag per Email übermittelt. Die EVB Nummer finden Sie im LKW Versicherung Antrag unter Punkt 1 (Antragsdaten). Sollten Sie eine eVB per Post oder Fax wünschen, bitten wir um eine kurze Nachricht von Ihnen.
  • Bei Vertragsabschlüssen mit dem Versicherungsbeginn 01.01. (z.B. Versicherungswechsel) wird direkt eine eVB an Ihre Zulassungsstselle übersandt. Somit sparen Sie sich den Weg zu Ihrer Zulassungsstelle.


Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie uns einfach an oder übersenden Sie uns eine E-Mail bzw. ein Fax. Unser Kontakt-Formular steht Ihnen selbstverständlich auch jederzeit zur Verfügung.

Hinweis:

Für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges benötigen Sie eine Versicherungsbestätigung. Diese erhalten Sie seit dem 01.März 2008 nicht mehr in Papierform mit der sogenannten "Doppelkarte", sondern als elektronische Versicherungsbestäigung (eVB). Dieses elektronische Verfahren ermöglicht es, dass alle zur An- und Ummeldung erforderlichen Daten zwischen Versicherungsunternehmen und regionalen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden.

Gute Bewertungen sind die besten Empfehlungen.

Das sagen unsere Kunden über uns:

makler.de - Mit Sicherheit gut beraten