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Berufsunfähigkeitsversicherung Lexikon Berufsunfähigkeitsrente

Unser Lexikon für die Berufsunfähigkeitsversicherung soll Ihnen die wichtigsten Begriffe erklären und einen Einblick in die Berufsunfähigkeitsrente verschaffen. Begriffe einfach erklärt von Ihre Makler 24. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist heute wichtiger denn je.

Abstrakte Verweisung

Bei der abstrakten Verweisung handelt es sich um eine Vertragsklausel beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann der Versicherte rein theoretisch noch einen Beruf entsprechend seinen Qualifikationen und seiner Praxiserfahrung ausüben, so kann die Versicherung aufgrund dieser Klausel die Zahlung bei Berufsunfähigkeit verweigern. Bevor der Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung unterschrieben wird, sollte darauf geachtet werden, dass der Vertrag diese Klausel nicht enthält.

Allgemeine Begrenzungen

Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommen allgemeine Begrenzungen hinsichtlich des Alters des Versicherungsnehmers zum Tragen. Der Versicherungsnehmer muss bei Vertragsabschluss mindestens 15 Jahre alt sein, das maximale Alter liegt in der Regel bei 55 Jahren, so dass Personen ab 56 Jahre meist keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Weiterhin können Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung höchstens bis zum 67. Lebensjahr bezogen werden, nur in Ausnahmefällen sind auch längere Leistungen möglich.

Arztanordnungsklausel

Ist im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung eine Arztanordnungsklausel enthalten, dann hat die Versicherung die Möglichkeit der Leistungsverweigerung, wenn der Versicherungsnehmer Behandlungen, die ärztlich angeordnet oder empfohlen wurden, nicht durchführen lässt. Dabei müssen die Maßnahmen allerdings bei einer bestehenden Berufsunfähigkeit auch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zur Genesung führen oder aber als Prophylaxe einer künftigen Berufsunfähigkeit dienen. Eine genaue Definition der Behandlungen gibt es nicht, entsprechend den Allgemeinen Versicherungsbedingungen müssen diese „zumutbar“ sein. Viele Versicherungsunternehmen haben diese Klausel in den vergangenen Jahren aus ihren Versicherungskonditionen entfernt, so dass der Versicherungsnehmer hier selbst über Behandlungsmaßnahmen entscheiden kann.

Ärztliches Gutachten

Damit die Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt werden können, muss die Berufsunfähigkeit in der Regel durch Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nachgewiesen werden. Das Gutachten muss dabei einen konkreten Zusammenhang zwischen gesundheitlicher Beeinträchtigung und ausgeübter beruflicher Tätigkeit aufweisen. In Abhängigkeit der vorliegenden Erkrankung kann es vorkommen, dass in regelmäßigen Abständen ein ärztliches Gutachten vorgelegt werden muss.

Ausschlüsse

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es – wie bei anderen Versicherungsarten auch – Ausschlüsse. Es handelt sich dabei um besondere Kriterien oder Ereignisse, die zum Verlust des Leistungsanspruchs führen können. Hierzu gehören unter anderem vorhandene Vorerkrankungen, berufsbedingte Risiken oder aber bestimmte gefährliche Freizeitaktivitäten. Was zu einem Ausschluss führt, legt dabei der Versicherer fest.

Beitragsfreistellung

Bei einer Beitragsfreistellung handelt es sich um die Aussetzung der Zahlung der Versicherungsbeiträge. Die Beiträge müssen in diesem Fall nicht nachgezahlt werden. Eine Beitragsfreistellung muss dabei immer beantragt werden und tritt dann mit Ablauf der aktuellen Versicherungsperiode in Kraft. In der Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt zwar der Versicherungsschutz in diesem Fall bestehen, oft geht die Beitragsfreistellung jedoch mit Nachteilen wie einer Senkung der Berufsunfähigkeitsrente einher.

Berufsklauseln

Im Versicherungsvertrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung können unter Umständen Berufsklauseln enthalten sein. Diese legen fest, welcher Versicherungsschutz für Erwerbstätige bestimmter Berufsgruppen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit greift oder ob eine Verweisbarkeit in einen anderen Beruf gegeben ist. Für Beamte werden entsprechende Dienstunfähigkeits- bzw. Beamtenklauseln festgelegt.

Berufsunfähigkeit

Man spricht im Versicherungswesen von Berufsunfähigkeit, wenn ein Berufstätiger den erlernten oder auch den zuletzt ausgeführten Beruf aufgrund von gesundheitlichen Problemen auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr ausüben kann. Mögliche Gründe dafür sind in der Regel körperliche oder psychische Krankheiten, Unfälle oder gar Invalidität. Generell sind Personen aller Berufsgruppen gefährdet berufsunfähig zu werden. Über 1/3 aller Rentner beziehen nicht die Altersrente, sondern die Berufsunfähigkeitsrente bzw. die ges. Erwerbsminderungsrente. Je nach Tarif wird eine Leistung in der Regel ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50% fällig. 

Berufsunfähigkeitsrente

Kommt es zur Berufsunfähigkeit, erhält der Versicherte aus der Berufsunfähigkeitsversicherung finanziellen Schutz in Form der Berufsunfähigkeitsrente. Diese wird je nach Tarif z.B. ab 50% Berufsunfähigkeit in voller Höhe der vereinbarten Rente fällig.

Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

Genauso wie die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung, dient auch die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zur finanziellen Absicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Es handelt sich dabei aber nicht um eine eigenständige Versicherung, sondern um eine Versicherung, die mit einer anderen Versicherungsart (z. B. Risikolebensversicherung) abgeschlossen wird.

Bezugsrecht

Der Bezugsberechtigte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel der Versicherungsnehmer, allerdings kann auch anderen Personen (z.B. den Kindern) das Bezugsrecht vertraglich eingeräumt werden.

Dynamikklausel

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung findet oft auch die eine Dynamikklausel Anwendung. Durch Einschluss dieser Klausel in den Versicherungsvertrag erhöht sich in bestimmten zeitlichen Abständen die Versicherungssumme und somit auch die Versicherungsbeiträge. Enthält ein Versicherungsvertrag die Dynamikklausel, kann der Versicherungsnehmer der Beitragserhöhung widersprechen. Wenn er dies allerdings mehrfach tut, dann kann es passieren, dass zukünftig keine dynamische Anpassung des Vertrags mehr möglich wird.

Erstprüfung

Das Versicherungsunternehmen nimmt bei einem Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente in der Regel eine Erstprüfung vor. So kann das Versicherungsunternehmen herausfinden, ob der Versicherungsnehmer auch wirklich berufsunfähig ist und der Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht. Wie diese Überprüfung erfolgt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Oft ist ein ärztliches Gutachten als Nachweis der Berufsunfähigkeit ausreichend, unter Umständen können aber auch spezielle Untersuchungen erforderlich werden.

Fahrlässigkeit

Im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung wird dann von Fahrlässigkeit gesprochen, wenn es zu einer Verletzung der Sorgfaltspflichten durch den Versicherungsnehmer kommt. Dabei erfolgt eine Unterscheidung zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Zum 1. Januar 2001 wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt. Sie wird den Personen, die nach 1961 geboren sind, bei Berufsunfähigkeit gezahlt. Dabei wird generell zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden, der Anspruch ist entsprechend geregelt. Kann eine Person mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten, dann erhält er diese staatliche Hilfe nicht.

Karenzzeit

Mit dem Begriff Karenzzeit wird der Zeitraum beschrieben, der vom Eintritt oder der Feststellung der Berufsunfähigkeit bis zur ersten Zahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente vergeht. Die Dauer der Karenzzeit wird im Versicherungsvertrag festgehalten und liegt in der Regel zwischen 6 und 12 Monaten Dauer. Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer für die Aufnahme der Karenzzeit im Versicherungsvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung, dann erhält er günstigere Beiträge. Eine solche Klausel sollte jedoch nur in den Vertrag aufgenommen werden, wenn der Versicherungsnehmer über ausreichend finanzielle Rücklagen verfügt, die zur Überbrückung der Karenzzeit bei früherem Eintritt der Berufsunfähigkeit dienen.

Konkrete Verweisung

Die „konkrete Verweisung“ ist eine Klausel, die in den Versicherungsvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen werden kann. Ist diese Klausel im Vertrag enthalten, kann die Versicherung die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente unter bestimmten Voraussetzungen abbrechen oder von Beginn an verweigern. Die konkrete Verweisung findet dann Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer seinen erlernten oder bisher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, aber aktuell einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgeht, die seinen Kenntnissen sowie der Lebensstellung entspricht. Ein gravierender Nachteil entsteht dabei für den Versicherten nicht, dennoch sollte im Vertrag möglichst darauf verzichtet werden.

Kräfteverfall

Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird den finanziellen Einbußen durch Eintritt der Berufsunfähigkeit vorgebeugt. Neben Krankheit und Unfall kann auch der Kräfteverfall zur Berufsunfähigkeit führen. Dieser ist in der Regel altersbedingt, kann aber auch darüber hinausgehen und schon in jungen Jahren aufgrund einer körperlich schweren Arbeit eintreten. Damit die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, muss ein ärztliches Gutachten den Kräfteverfall attestieren.

Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss auf bestimmte zeitliche Fristen geachtet werden. Üblicherweise beträgt die reguläre Kündigungsfrist mindestens einen Monat und maximal drei Monate zum Ende der aktuellen Versicherungsperiode. Diese Kündigungsfrist ist sowohl für Versicherungsunternehmen als auch für Versicherungsnehmer bindend.

Außerhalb dieser Kündigungsfristen ist auch eine außerordentliche Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Versicherungsbeitrag erhöht wird, ohne dass es zu einer Erhöhung des Leistungsumfangs kommt. Damit der Versicherungsnehmer die fristgerechte Einreichung der Kündigung nachweisen kann, ist ein Einschreiben mit Rückschein sinnvoll.

Leistungen

Im Versicherungsvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind die Leistungen festgehalten, zu deren Zahlung sich das Versicherungsunternehmen bei Eintritt eines Versicherungsfalls verpflichtet. In der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich dabei als grundlegende Leistung um die Berufsunfähigkeitsrente, die monatlich gezahlt wird.

In den meisten Fällen erfolgt jedoch eine Staffelregelung für die Rentenzahlung mit Geltung einer 50-Prozent-Schwelle (ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit erfolgt Zahlung der Leistung anteilig). In der Berufsunfähigkeitsversicherung endet der Leistungsanspruch prinzipiell mit Vollendung des 65. Lebensjahres oder aber mit Eintritt in das reguläre Rentenalter.

Leistungsantrag

Damit ein Antrag auf Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden kann, müssen einige Belege eingereicht werden. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören der Versicherungsschein sowie ein Nachweis über die Zahlung des Versicherungsbeitrags. Auch ärztliche Berichte und Nachweise über den gesundheitlichen Zustand des Versicherungsnehmers müssen zur Antragstellung vorgelegt werden. Meist sind auch ausführliche Angaben über den erlernten Beruf sowie die zuletzt ausgeübte Tätigkeit notwendig. Eine Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente kann schon erfolgen, wenn noch nicht alle Dokumente vorliegen, denn die Beschaffung der Unterlagen kann durchaus zeitaufwendig sein.

Meldefrist

Die Meldefrist gibt den letzten Zeitpunkt an, zu dem der Eintritt der Berufsunfähigkeit an die Versicherung gemeldet werden muss. Nur so ist gewährleistet, dass die Berufsunfähigkeitsrente fristgerecht beantragt werden kann. Entsprechend den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen hat der Versicherungsnehmer bei Eintritt der Berufsunfähigkeit 1 bis 3 Monate Zeit, die Versicherung hierüber zu informieren. Wird die reguläre Meldefrist nicht eingehalten, kann es möglicherweise zu Leistungseinbußen kommen, denn ein rückwirkender Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung ist nur in wenigen Tarifen vorgesehen.

Der Versicherungsschutz wird entsprechend den vertraglich vereinbarten Konditionen je nach Anbieter aber auch bei einer verspäteten Meldung gewährt, einige Versicherer zahlen sogar rückwirkend für drei Jahre die abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente an den Versicherungsnehmer, wenn dieser den Nachweis über die ununterbrochene Berufsunfähigkeit erbringen kann.

Im Idealfall sollte im Vertrag entweder eine längere oder aber gar keine Meldefrist vereinbart werden.

Mitwirkungspflicht

Bei der Mitwirkungspflicht handelt es sich um eine Pflicht des Versicherungsnehmers zur aktiven Mitwirkung bei der Überprüfung seiner Berufsunfähigkeit. Mit Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente tritt dabei die Mitwirkungspflicht in Kraft.

Im Rahmen der Mitwirkungspflicht muss der Versicherte unter anderem aus eigener Initiative sowie auf eigene Kosten bestimmte Dokumente beim Versicherer einreichen (z. B. ausführliche Beschreibung der bisher ausgeübten Tätigkeit, schriftliche Erklärung über Ursache der Berufsunfähigkeit, ärztliche Berichte zum Krankheitsverlauf sowie bereits durchgeführte Behandlungen). Auf Wunsch des Versicherers muss der Versicherungsnehmer zudem auch weitere Untersuchungen durchführen lassen und unter Umständen auch Nachweise über seine finanzielle Situation erbringen. Viele Versicherungsunternehmen bestehen außerdem auf die Erteilung einer Vollmacht zur Einholung von Auskünften über den Gesundheitszustand bei Ärzten oder Krankenhäusern.

Kommt der Versicherungsnehmer seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann es zu einer Antragsablehnung oder zumindest einer Verzögerung bei der Rentenzahlung kommen.

Nachprüfung

In regelmäßigen Abständen führen einige Versicherer eine Nachprüfung durch. Dadurch können sie feststellen, ob die Berufsunfähigkeit eines Versicherungsnehmers und damit auch der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente noch bestehen. In der Regel werden vom Versicherer erneute Angaben zum Gesundheitszustand eingefordert. Außerdem müssen auch Angaben über die Wiederaufnahme oder Veränderung der beruflichen Tätigkeit gemacht werden. Ist im Vertrag eine abstrakte oder konkrete Verweisung enthalten, s kann es zu einem Verlust des Anspruchs auf Versicherungsleistungen kommen.

Natürlich umfasst die Nachprüfung auch regelmäßige ärztliche Untersuchungen, die zur eindeutigen Ermittlung der Berufsunfähigkeit sowie deren Schweregrad dienen.

Wird bei der Nachprüfung festgestellt, dass die Berufsunfähigkeit in einem geringeren Maße oder gar nicht mehr vorliegt, wird die Berufsunfähigkeitsrente entsprechend angepasst oder die Zahlung eingestellt.

Nachversicherungsgarantie

Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird oft auch die Klausel „Nachversicherungsgarantie“ vereinbart. So besteht die Möglichkeit, bei Eintritt bestimmter Ereignisse im Leben (z. B. Geburt eines Kindes, Heirat) die Versicherungssumme ohne Probleme zu erhöhen. Die Erhöhung der Versicherungssumme ist aufgrund dieser Klausel ohne eine erneute Gesundheitsprüfung möglich, so dass die Leistungsanpassung auch bei einem schlechteren Zustand der Gesundheit oder beim Wechsel in einen Risikoberuf erfolgt.

Oft ist die Nachversicherungsgarantie an einige Bestimmungen gebunden, so dass diese zum Beispiel bei einigen Anbietern nur bis zu einem festgelegten Höchstalter oder einer festgelegten Gesamthöhe der Versicherungssumme möglich ist. Die Anpassung muss außerdem innerhalb eines im Vertrag festgehaltenen Zeitraums erfolgen.

Prognosezeitraum

Eine wichtige Klausel im Vertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Prognosezeitraum. Der Prognosezeitraum gibt dabei an, wie lange die Berufsunfähigkeit voraussichtlich andauern wird, um einen Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. Die einzelnen Bedingungswerke der Versicherer weisen bei dieser Klausel unterschiedliche Vorgaben auf. Zeitspannen von „voraussichtlich drei Monate“, über „voraussichtlich drei Jahre“ bis hin zu „voraussichtlich dauerhaft“ sind dabei möglich.

Der gängigste Zeitraum liegt dabei bei drei Jahren, auch wenn sich dies meist als Nachteil für den Versicherungsnehmer herausstellt, da sich einige Ärzte weigern, derart langfristige Prognosen zu stellen. Aus diesem Grund bieten einige Versicherer inzwischen Berufsunfähigkeitsversicherungen an, bei denen ein verkürzter Prognosezeitraum von sechs Monaten enthalten ist. Wenn der Versicherungsnehmer vor Ablauf des Prognosezeitraums wieder berufsfähig wird, kann unter Umständen eine Rückerstattung der zu Unrecht bezogenen Berufsunfähigkeitsrente erfolgen. Andersherum zahlt die Versicherung natürlich rückwirkend die Berufsunfähigkeitsrente, wenn die Dauer der Berufsunfähigkeit den Prognosezeitraum überschreitet.

Risikoberuf

Berufliche Tätigkeiten mit einem erhöhten Gefahrenpotenzial werden bei der Berufsunfähigkeitsversicherung als Risikoberuf eingestuft. Diese Einstufung wird vorgenommen, weil die Berufstätigkeit hier oft zu Erkrankungen (z. B. Muskel-/ Knochen-/ Gelenkschäden, Rückenbeschwerden, Krebserkrankungen) führen kann. Auch Berufe, die zu besonderen körperlichen und psychischen Belastungen führen, zählen als Risikoberuf. Zu den Risikoberufen zählen beispielsweise Altenpfleger, Gerüstbauer oder auch Bergarbeiter unter Tage. Doch auch Hausfrauen oder Hausmänner haben durchaus ein erhöhtes Risiko, denn im Haushalt können oft sehr schwere Unfälle passieren.

Interessierte, die einen Risikoberuf ausüben, müssen oft damit rechnen, dass die komplett abgewiesen werden oder aber einen hohen Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen müssen.

Risikozuschlag

Mit dem Begriff Risikozuschlag wird der Mehrbetrag bezeichnet, den ein Versicherungsnehmer zahlen muss, wenn er aufgrund bestimmter Tatsachen (z. B. Beruf, Hobby, aktueller Gesundheitszustand) als risikoreich eingestuft wird. Wird bei Vertragsabschluss aufgrund eines Risikos ein Zuschlag im Vertrag festgehalten, so ist dieser keineswegs für die gesamte Versicherungsdauer bindend. Das bedeutet, dass bei Wegfall des Risikos auch eine Aufhebung des Risikozuschlags vorgenommen werden kann. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht aus diesem Grund vor, dass der Versicherungsnehmer ein Recht darauf hat, dass der Risikozuschlag alle zwei Jahre überprüft wird.

Rücktrittsrecht

Unter bestimmten Umständen können beide Vertragsparteien vom Versicherungsvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung zurücktreten, wenn das Rücktrittsrecht vertraglich vereinbart wurde. Sobald eine Vertragspartei von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch macht, erfolgt eine Befreiung von der Vertrags- bzw. Leistungspflicht für beide Vertragsparteien.

Versicherungsgesellschaften verfügen gemäß § 19 Nr. 2 VVG über ein allgemeines Rücktrittsrecht, für Versicherungsnehmer gilt allerdings die Anzeigepflicht.

Das Rücktrittsrecht kann meist nur innerhalb der ersten 5 Jahre nach Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung geltend gemacht werden. Tritt vor Ablauf dieser Frist ein Versicherungsfall ein, kann das Rücktrittsrecht auch nach Ablauf der Frist wahrgenommen werden. Wird die Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt, dann wird die Frist auf 10 Jahre erweitert.

Beim Rücktrittsrecht gilt: Der Versicherer muss eine Leistungsverweigerung immer begründen. Außerdem müssen Rücktrittsrecht sowie Leistungskürzungen und –verweigerungen immer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Versicherungsvertrag enthalten sein.

Rückwirkende Zahlung

In der Regel erhält ein Versicherungsnehmer auch bei verspäteter Anzeige der Berufsunfähigkeit rückwirkend die vereinbarte Rente gezahlt. Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass keine Obliegenheitsverletzung vorliegt. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung tritt der Versicherungsfall zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Versicherungsnehmer aufgrund von Krankheit, Kräfteverfall oder Körperverletzung nicht mehr berufsfähig ist. Der Versicherer steht dabei in der Leistungspflicht, wenn ein Arzt eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent attestiert.

Rückzahlung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung dient vor allem dem Schutz vor Invalidität. Einige Versicherungsunternehmen bieten inzwischen Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Rückzahlung an, oft wird dabei von einer Beitragsrückgewähr gesprochen, was jedoch nur bedingt korrekt ist.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rückzahlung werden Überschüsse angespart, die dann durch den Versicherer angelegt werden. Mit dem Ende der Vertragslaufzeit werden die Überschüsse an den Versicherungsnehmer zurückgezahlt, wenn kein Leistungsfall eingetreten ist. Deshalb handelt es sich auch nicht um eine Rückzahlung der Beiträge im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um eine Überschussbeteiligung. Diese ist in der Regel nicht garantiert und meist von der Anlageform abhängig. Alternativ besteht auch die Möglichkeit der Beitragsverrechnung, bei der eine Verrechnung der erwirtschafteten Überschüsse mit der Beitragszahlung erfolgt.

Sondertarife

Mit der Berufsunfähigkeitsversicherung wird der Verlust der Arbeitskraft abgedeckt. Da seit dem 1. Januar 2001 nur noch unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, die außerdem sehr gering ausfällt, sollte eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht fehlen. So kann der potenzielle Verdienstausfall abgesichert werden. Für Beamte gelten dabei meist Sondertarife mit günstigeren Beiträgen.

Überschussbeteiligung

Fallen Versicherungsfälle und damit auch Kosten geringer aus, als vom Versicherer angenommen, entstehen Überschüsse. Die Versicherer nehmen dann eine Überschussbeteiligung vor, die unterschiedlich angewandt werden kann. So sind Beitragsverrechnungen, ein Sofortbonus oder verzinsliche Ansammlungen möglich. Nach § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes hat jeder Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Überschussbeteiligung. Welche Form der Beteiligung angewandt wird, hängt vom Versicherer ab und ist im Versicherungsvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung festzuhalten.

Versicherungsdauer

Man unterscheidet bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zwischen Versicherungs- und Leistungsdauer. Die Vereinbarung der Laufzeit sollte bis zum Eintritt ins Rentenalter erfolgen, man spricht hier von der Versicherungsdauer. Wenn es während der Leistungsdauer zu einem Versicherungsfall kommt, wird die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Die Zeit der Rentenzahlung ist die Leistungsdauer. Die Leistungsdauer endet generell mit Eintritt ins Rentenalter.

Verweisungsverzicht

Wenn von Berufsunfähigkeit gesprochen wird, kann dies nicht automatisch mit einer generellen Erwerbsunfähigkeit gleichgesetzt werden. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass ein bestimmter Beruf aufgrund von Erkrankung oder Verletzung nicht mehr ausgeübt werden kann. Allerdings kann unter Umständen einem anderen Beruf nachgegangen werden.

Wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit absolutem Verweisungsverzicht abgeschlossen, kann der Versicherungsnehmer im Falle der Berufsunfähigkeit nicht dazu verpflichtet werden, eine andere Tätigkeit auszuüben, es besteht durch den Versicherer keine Möglichkeit der Verweisung in eine anderen Beruf. Die Definitionen der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten genau geprüft werden, bei Unklarheiten zum Vertrag sollte möglichst professioneller Rat eingeholt werden, um eine versteckte Verweisung aufzudecken.

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Bereits beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Antragstelle eine vorvertragliche Anzeigepflicht zu erfüllen. Er muss also alle Fragen, die von der Versicherung zu seinem Gesundheitszustand und anderen Lebensumständen gestellt werden, wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.

Auch mögliche Veränderungen, die sich auf die Konditionen des Versicherungstarifs auswirken könnten, müssen umgehend an den Versicherer mitgeteilt werden. Alle Angaben des Versicherungsnehmers dienen der Berechnung des Beitrags zur Berufsunfähigkeitsversicherung und dienen in einigen Fällen sogar der Entscheidung der Versicherung über eine Annahme bzw. Ablehnung des Versicherungsantrags. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, kann der Versicherungsschutz verloren gehen. Kann der Versicherungsnehmer allerdings nachweisen, dass er die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder durch eigenes Verschulden verletzt hat, dann besteht trotzdem Versicherungsschutz.

Wartezeit

In der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es in aller Regel keine Wartezeit.

Mit dem Begriff wird im Versicherungsbereich ein Zeitraum beschrieben, der vom Versicherungsnehmer abgewartet werden muss, bis die Versicherungsleistung in Anspruch genommen werden kann. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht ab Vertragsbeginn ein Anspruch auf die Zahlung der Leistung. Dennoch können einige Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Karenzzeit enthalten.

Gute Bewertungen sind die besten Empfehlungen.

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