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Zweitwagenregelung Autoversicherung KFZ

Bei der Zweitwagenregelung für Ihre KFZ Autoversicherung erhält das Zweitfahrzeug die gleiche SF-Klasse wie das Erstfahrzeug unter folgenden Voraussetzungen:

  • Das Erstfahrzeug ist bei der gleichen Gesellschaft versichert oder folgt zur nächsten Hauptfälligkeit 1. Januar.
  • Erst- und Zweitfahrzeug sind PKW.
  • Versicherungsnehmer bei Erst- und Zweitfahrzeug ist identisch.
  • Versicherungsnehmer bei Erst- und Zweitfahrzeug ist eine Privatperson (keine Firma) und mindestens 23 Jahre alt.
  • Versicherungsnehmer ist alleiniger Nutzer und Halter von Erst- und Zweitfahrzeug.


Nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet diese Erweiterung an. Die Annahmerichtlinien und Bedingungen können abweichen. Wir informieren Sie gerne welche Autoversicherung diese Regelung anbietet.

Unter folgenden Voraussetzungen erhält das Zweitfahrzeug die gleiche SF-Klasse wie das Erstfahrzeug, aber max. SF 10 zu Beginn:

  • Erst- und Zweitfahrzeug ist bei der gleichen Gesellschaft versichert oder folgt zur nächsten Hauptfälligkeit 1. Januar.
  • Erst- und Zweitfahrzeug sind PKW.
  • Versicherungsnehmer und Halter bei Erst- und Zweitfahrzeug sind identisch. Halter und Halteranschrift dürfen vom Versicherungsnehmer abweichen, wenn es sich um den Ehe- oder Lebenspartner handelt.
  • Alle Nutzer des Erst- und Zweitfahrzeuges sind mindestens 23 Jahre alt.
  • Versicherungsnehmer bei Erst- und Zweitfahrzeug ist eine Privatperson (keine Firma) und mindestens 23 Jahre alt.


Nicht jede Versicherungsgesellschaft bietet diese Erweiterung an. Die Annahmerichtlinien und Bedingungen können abweichen. Wir informieren Sie gerne welche Autoversicherung diese Regelung anbietet.

Verbesserte Zweitwagenregelung SF 2 oder mehr:

  • Einen Zweitwagenrabatt oder eine Sondereinstufung Zweitwagen gibt es nur, wenn das Erstfahrzeug entweder auch bei der gleichen Versicherungsgesellschaft versichert ist oder zur nächsten Hauptfälligkeit wechselt. Allerdings gibt es hierfür unterschiedliche Voraussetzungen.
  • In der Regel müssen alle Nutzer über 23 Jahre alt sein und das Erstfahrzeug muß mindestens mit SF 2 oder SF 3 eingestuft sein. Eine Zweitwagen-Einstufung mit SF 2 oder mehr ist dann je nach Gesellschaft möglich.

Normale Zweitwagenregelung SF 1/2:

  • Die Zweitwagenregelung mit SF 1/2 ist normal immer dann möglich, wenn ein Erstfahrzeug generell existiert, egal bei welcher Gesellschaft dieses versichert ist.
  • Wenn eine Gesellschaft die SF 1/2-Regelung nicht annimmt, kann die SF 1/2 Regelung aufgrund des Führerscheins (Führerscheinregelung) beantragt werden, sofern der Führerschein mindestens 3 Jahre besteht.

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